Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1e GewStG bei häufigen und wechselnden Anmietungen

Für die Hinzurechnung im Rahmen der GewSt ist lt. FG Niedersachsen darauf abzustellen, ob WG Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre.

FG Niedersachsen, Urteil 10 K 290/10 vom 26.05.2011

Orientierungssatz

  1. Für die Hinzurechnung im Rahmen der GewSt ist darauf abzustellen, ob WG Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre.
  2. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist der Umstand, dass der Stpfl. die WG ständig für den Gebrauch in seinem Betrieb vorhalten muss.
  3. Die kurzfristige Anmietung von WG rechtfertigt den Verzicht auf die Hinzurechnung nicht, da die Dauer der Anmietung allein kein maßgebliches Kriterium darstellt.
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012679.

Quelle: DATEV eG

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Quelle: DATEV eG