Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Biogasanlage, die einem Blockheizkraftwerk vorgeschaltet ist, mit diesem eine Stromerzeugungseinheit bildet und ob sich die Stromsteuerbefreiung auf die Erzeugung des Biogases in der Biogasanlage erstreckt.
BFH, Beschluss VII R 75/10 vom 09.09.2011
Leitsatz
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0928274 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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