Kein Geld für Fahrzeugschäden durch Baumharz

Die Klage der Mieterin eines Pkw-Stellplatzes auf Ersatz von Schäden an ihrem Fahrzeug durch herabtropfendes Harz und Beseitigung des hierfür ursächlichen Baumes blieb vor dem LG Coburg erfolglos (Az. 33 S 1/20).

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