BFH: Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen

Der BFH hat entschieden, ob Gefahrenzuschläge in verfassungskonformer Auslegung des § 3b EStG von der Einkommensteuer zu befreien sind (Az. VI R 6/09).

BFH, Urteil VI R 6/09 vom 15.09.2011

Leitsatz

Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179853 ist in Kürze verfügbar.

Quelle: BFH

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Quelle: DATEV eG