COVID-19: Dritte Änderung des befristeten Beihilferahmens im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 02.07.2020 wurde die dritte Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung bietet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, allen kleinen und Kleinstunternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in finanziellen Schwierigkeiten befanden, staatliche Unterstützung nach den Regelungen des befristeten Beihilferahmens zukommen zu lassen.

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