Das BMF teilt mit, dass das Abkommen zwischen Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen am 07.10.2011 unterzeichnet wurde.
BMF, Pressemitteilung vom 07.10.2011
Am 7. Oktober 2011 wurde in Port Louis, Mauritius, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Republik Mauritius und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.
Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar.
Das bisherige Abkommen aus 1978 entspricht nicht mehr dem Stand des internationalen Steuerrechts. Es wurde daher durch einen modernen und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser angepassten Vertrag ersetzt. Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen dabei am OECD-Musterabkommen; es wird insbesondere der Informationsaustausch nach neuem OECD-Standard verbessert und eine Amtshilfe nach eingeführt.
Die Unterzeichnung des DBA markiert den formellen Abschluss der in 2009 aufgenommenen Verhandlungen.
Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem In-Kraft-Treten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften und des anschließenden Austausches der Ratifikationsurkunden beider Vertragsstaaten.
Quelle: BMF
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