Der Gesetzesentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 27.10.2011 vom Bundestag verabschiedet worden. Dazu hat der Deutsche Richterbund Stellung genommen.
DRB, Pressemitteilung vom 28.10.2011
Der Gesetzesentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 27. Oktober 2011 vom Bundestag verabschiedet worden.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt ausdrücklich, dass keine weitere Konzentration der Insolvenzgerichte vorgegeben wird. Der ursprüngliche Entwurf der Novellierung der Insolvenzordnung hatte vorgesehen, dass innerhalb eines jeden Landgerichtsbezirks alle Insolvenzverfahren an nur einem Amtsgericht zu konzentrieren sind. Der Deutsche Richterbund hatte sich im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich gegen diese Beschränkung gewandt und nachgewiesen, dass Fachwissen und Bearbeitungszeiten an kleineren Insolvenzgerichten nicht hinter dem großer Insolvenzgerichte zurück bleiben.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank erklärte dazu: „Die Entscheidung des Bundestages setzt ein Zeichen für den Erhalt der Justizstrukturen in der Fläche. Davon profitieren Bürger, Unternehmen und beratende Berufe. Auch kleinere Amtsgerichte bearbeiten Insolvenzverfahren kompetent und zügig aus ihrer besonderen Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Der Deutsche Richterbund wird sich weiter dafür einsetzen, dass im Interesse der Bürger eine leistungsfähige ortsnahe Justiz erhalten bleibt.“
Quelle: DRB
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