eIDAS-Überarbeitung gestartet
Hinsichtlich der Überarbeitung der eIDAS-Verordnung schlägt die EU-Kommission drei Policy-Optionen vor:
- Die Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden eIDAS-Rahmens, um Kohärenz, Konsistenz und Interoperabilität zu verbessern. Verabschiedung zusätzlicher Durchführungsrechtsakte und Leitlinien (z. B. zur Identitätsprüfung bei der Ausstellung qualifizierter Zertifikate) zur Anwendung spezifischer Bestimmungen der eIDAS-Verordnung;
- Die Erweiterung des Geltungsbereichs der eID-Regulierung im Rahmen von eIDAS auf den Privatsektor, insbesondere durch die Einführung neuer Vertrauensdienste für die Identifizierung, Authentifizierung und für die Bereitstellung von Attributen, Beglaubigungen und Bescheinigungen.
- Die Einführung eines europäischen Systems der digitalen Identität (EUid), welches den Bürgern den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten ermöglicht, wenn eine Identifizierung erforderlich ist. Die Verwendung von EUid wäre freiwillig. Die Einführung von Anforderungen an Online-Dienstanbieter, EUid zu akzeptieren/anzuerkennen, sowie Anforderungen an die Mitgliedstaaten, die allgemeine Verfügbarkeit und den Zugang zu eID zu gewährleisten und die Notifizierung nationaler eID-Systeme im Rahmen von eIDAS verbindlich vorzuschreiben, werden in Betracht gezogen.
Die größten wirtschaftlichen Auswirkungen verspricht sich die EU-Kommission von der Kombination aller drei Optionen: Korrektur der Schwächen der eIDAS-Verordnung, Ausweitung ihrer Reichweite auf den Privatsektor und Schaffung einer allgemein akzeptierten EUid.
Ein Legislativvorschlag wird für das letzte Quartal 2020 erwartet.
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