Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Schutzprofile des BSI

Das BMF teilt mit, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 5 KassenSichV das Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“
BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 überarbeitet hat (Az. IV A 4 – S-0316-a / 20 / 10011 :001).

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Schutzprofile des BSI

„Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“

BMF, Schreiben IV A 4 – S-0316-a / 20 / 10011 :001 vom 07.08.2020

Grundsätzlich ist auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gilt für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden.

Das geänderte Schutzprofil 1.0 ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

  • “ Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_CC/PP/aktuell/PP_0105_0105_V2.html

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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