9,4 % weniger Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2020
Sondereffekte durch Corona-Pandemie
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 24.08.2020
Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen liegt 21,1 % unter Vorjahreswert
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Halbjahr 2020 mit rund 68 100 deutlich unter dem Vorjahreswert (-21,1 %). Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe nahm um 1,2 % auf knapp 140.100 zu. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im 1. Halbjahr 2020 auf rund 324.000, das waren 8,0 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Vollständige Gewerbeaufgaben gehen im 1. Halbjahr ebenfalls zurück
Rund 44.000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Halbjahr 2020 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 14,1 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 22,3 % auf fast 78 700 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 14,0 % auf rund 80.600. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 203.300 Betrieben 17,4 % geringer als im 1. Halbjahr 2019. Auch hier ist davon auszugehen, dass die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Gewerbeämter sowie die wirtschaftliche Unsicherheit zum Rückgang der Zahl der Abmeldungen im 1. Halbjahr 2020 geführt haben.
Die Zahl der Gewerbeabmeldungen insgesamt bei den Gewerbeämtern lag im 1. Halbjahr 2020 mit rund 259.100 um 16,1 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamts.
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