BFH: Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Der BFH entschied, dass § 55 Abs. 4 InsO nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden ist (Az. V R 26/19).

BFH, Urteil V R 26/19 vom 23.07.2020

Leitsatz

§ 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden.

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