Die Bundesregierung kann nicht verbindlich zusagen, dass das derzeit geltende unterschiedliche Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern angeglichen wird. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion hervor.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 09.11.2011
Die Bundesregierung kann nicht
verbindlich zusagen, dass das derzeit geltende unterschiedliche Rentenrecht in
den alten und neuen Bundesländern angeglichen wird. Das geht aus ihrer Antwort
(17/7393) auf eine
Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/5540)
hervor.
In dem Schreiben heißt es weiter, die Bundesregierung prüfe
„unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie die rechtlichen Regelungen für eine
noch festzulegende Methode der Vereinheitlichung der Rentensysteme konkret
ausgestaltetet werden können“. Diese Prüfung sei jedoch noch nicht
abgeschlossen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde ein einheitliches
Rentensystem in Ost und West noch als Ziel für die aktuelle Legislaturperiode
genannt.
Gleichwohl betont die Regierung, „in einem vereinigten
Deutschland sollte es längerfristig nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung
der in den neuen und alten Bundesländern zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten
kommen“. Die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenzen
und des Durchschnittsentgelts auf gesamtdeutsche beziehungsweise westdeutsche
Werte würden erheblich von der konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahme abhängen.
Die für die Beitragsbemessung und Rentenberechnung in den alten und neuen
Ländern maßgeblichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung seien
jedoch aufeinander abgestimmt, so dass eine isolierte Veränderung einzelner
Rechengrößen dieser Grundsystematik widersprechen würde, schreibt die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag
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