BRAK, Mitteilung vom 18.11.2020
Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht hat Hinweise zu „Fallstricken“ im sozialgerichtlichen Verfahren publiziert. Das sozialgerichtliche Verfahren ist im Wesentlichen gleich ausgestaltet wie das verwaltungs- und finanzgerichtliche Verfahren. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben sich jedoch einige „Fallstricke“ entwickelt, die für die anwaltliche Tätigkeit von Bedeutung sind. Vier solcher Problemkreise thematisieren die BRAK-Hinweise: Beweisanträge, Anträge im laufenden Verfahren, Bescheidungsurteile und die Beantragung von Vertagungen.
Die „Fallstricke“ sind der zweite Beitrag in einer Reihe von Informationen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht, die sukzessive erarbeitet und publiziert werden. Im Juli 2020 hatte die BRAK bereits „Informationen des Ausschusses Sozialrecht zu den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches“ veröffentlicht.
- Hinweise des BRAK-Ausschusses Sozialrecht zu „Fallstricken“ im sozialgerichtlichen Verfahren
- Nachrichten aus Berlin Nr. 14/2020 vom 12.08.2020
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 20/2020
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