EU-Taxonomie: ESMA Konsultation zu Angaben in nichtfinanziellen Erklärungen nach Art. 8

Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 sieht in Art. 8 vor, dass Unternehmen, die nach CSR-Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, Angaben zum Anteil ihrer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten machen müssen. Die EU-Kommission legt bis 01.06.2021 einen delegierten Rechtsakt vor, in dem der Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Angaben, einschließlich der Methode näher erläutert wird.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.11.2020

Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 sieht in Art. 8 vor, dass Unternehmen, die nach CSR-Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, Angaben zum Anteil ihrer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten machen müssen. Die EU-Kommission legt bis 01.06.2021 einen delegierten Rechtsakt vor, in dem der Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Angaben, einschließlich der Methode, näher erläutert wird. Sie hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um Input für den delegierten Rechtsakt gebeten. Zudem wurden auch die anderen EU-Aufsichtsbehörden EBA und EIOPA von der EU-Kommission gebeten, Empfehlungen abzugeben.

ESMA hat ein Konsultationsdokument mit ihren Empfehlungen vorbereitet und bittet bis zum 04.12.2020 um Feedback.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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