BFH zur Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehenden Fragen

Der BFH hat die Frage geklärt, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte auch dann gemäß § 6 Abs. 3 EStG fortzuführen sind, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Sonderbetriebsvermögens bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert (Az. IV R 14/18).

BFH, Urteil IV R 14/18 vom 10.09.2020

Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens an Dritte

Leitsatz

  1. Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen.
  2. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird.

Quelle: BFH

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