Den Bürgern Geld zurückgeben

Die Regierungskoalition will den Bürgern die aus der kalten Progression entstehenden steuerlichen Mehrbelastungen zurückgeben. Dies soll laut Bundesregierung ein starkes Signal für eine stabilitätsorientierte Politik und mehr Steuergerechtigkeit sein. Der Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom
10.11.2011

Die Regierungskoalition will den
Bürgerinnen und Bürgern die aus der kalten Progression entstehenden steuerlichen
Mehrbelastungen zurückgeben. Die Bundesregierung setzt damit ein starkes Signal
für eine stabilitätsorientierte Politik und mehr Steuergerechtigkeit. Der
Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro.

Die
Steuerentlastungen werden nicht durch neue Schulden finanziert;
inflationsbedingte Steuererhöhungen werden vermieden.

Am 6. November 2011
haben sich die Koalitionspartner auf ein Tarifmodell zur Beseitigung der so
genannten kalten Progression mit folgenden Eckpunkten verständigt:

  • Anhebung des Existenzminimums von 8.004 Euro in zwei Schritten zum 1. Januar
    2013 um 126 Euro und zum 1. Januar 2014 um 224 Euro, also insgesamt um 350
    Euro;
  • Prozentuale Anpassung des Tarifverlaufs an die Preisentwicklung, ebenfalls
    in zwei Schritten, mit insgesamt 4,4 Prozent;
  • Regelmäßige Berichterstattung über die Wirkung der kalten Progression ab
    2014 alle zwei Jahre;
  • Der Bund erklärt sich bereit, einen etwas höheren Anteil an den
    Steuermindereinnahmen zu tragen.

Ein Teil der Steuermehreinnahmen geht
auf die progressive Ausgestaltung des Steuersystems zurück. Diese führt dazu,
dass Lohnsteigerungen, die nur die Inflationsrate ausgleichen und damit die
Kaufkraft erhalten sollen, zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Diese
Mehrbelastung übersteigt den Inflationsausgleich (kalte Progression).

Ehrlicher Weg zu mehr
Steuergerechtigkeit

Die kalte Progression bringt
Mehreinnahmen, die vom Gesetzgeber letztlich so nicht gewollt sind. Es sind
verdeckte Steuererhöhungen, ohne dass der Gesetzgeber tätig wird.

Das
vereinbarte Tarifmodell stellt diesen Missstand ab: Dies erfolgt zum einen durch
die vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags in zwei Stufen, die dem heute
absehbaren Anstieg des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums für jeden
Steuerpflichtigen entspricht.

Die Anhebung des Grundfreibetrags zur
Verschonung des Existenzminimums ist verfassungsrechtlich geboten.

Im
Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrages erfolgt auch eine
Tarifanpassung. Lohnsteigerungen, die nur die Inflationsrate ausgleichen, führen
damit nicht mehr zu einem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung. Das
ist ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit.

Untere Einkommen prozentual
begünstigt

Hohe Einkommen tragen wie bisher
wesentlich stärker zum Steueraufkommen bei als untere Einkommensgruppen. Wer
aufgrund seiner Einkommenshöhe mehr Steuern zahlen muss, ist durch die kalte
Progression – in Euro-Beträgen gerechnet – auch stärker belastet. Im Verhältnis
zur tatsächlichen Steuerhöhe ist die Entlastung der unteren Einkommensgruppen am
größten.

  • -Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von
    rund 25.000 Euro wird jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als
    bisher. Das entspricht einer Entlastung von 3,4 Prozent seiner bisherigen
    Steuerzahllast von rund 4.300 Euro (Einkommensteuer und
    Solidaritätszuschlag).
  • -Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von
    rund 43.000 Euro jährlich wird 2014 hingegen 2,5 Prozent weniger Steuern zahlen
    müssen (rund 270 Euro bei einer bisherigen Steuerbelastung von rund 10.300
    Euro).
  • -Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem zu versteuernden
    Einkommen von rund 25.000 Euro jährlich wird im Jahr 2014 rund 165 Euro weniger
    Steuern zahlen müssen. Das entspricht einer Entlastung von rund elf Prozent
    seiner bisherigen Steuerbelastung.
  • -Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 53.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
    im Jahr erfährt hingegen nur eine Entlastung von rund drei Prozent seiner
    bisherigen Steuerzahllast; das sind rund 300 Euro weniger an Steuern im
    Jahr.

Im Einklang mit der Schuldenbremse

Der vereinbarte Ausgleich der kalten
Progression steht in vollem Einklang mit der konsequenten Umsetzung der
Schuldenbremse. Die begrenzten Spielräume stehen einer großen
Steuerstrukturreform im Wege. Aber den Bürgern soll das Geld aus der kalten
Progression zurückgegeben werden, das ihnen gehört. Das ist Ausdruck einer
konsequent stabilitätsorientierten Politik.

Die Bundesregierung
verzichtet bewusst auf Mehreinnahmen aus Inflation – eine optimale Ergänzung der
Schuldenbremse. So wie die Schuldenbremse Bund und Länder auf einen Abbau der
Haushaltsdefizite verpflichtet, bewirkt die Rückgabe der Mehreinnahmen aus der
kalten Progression eine zusätzliche Selbstbindung zur Vermeidung inflationärer
Tendenzen.

Quelle: Bundesregierung

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Quelle: DATEV eG