EU-Parlament unterbindet Spekulation mit Staatsschulden und schränkt Leerverkäufe ein

Das EU-Parlament hat über eine Verordnung zur Einschränkung von Leerverkäufen und zum Handel mit Credit Default Swaps (CDS) abgestimmt. Dabei handelt es sich um ein Finanzprodukt, um sich gegen Kreditausfall zu versichern. Die Regelungen schreiben ein großes Maß an Transparenz vor und verbieten bestimmte Formen des Handels mit CDS, womit die Spekulation mit dem Zahlungsausfall eines Landes erschwert wird.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 15.11.2011

Am 15.11.2011 stimmte das Parlament über eine Verordnung zur Einschränkung von Leerverkäufen und zum Handel mit Credit Default Swaps (CDS) ab. Dabei handelt es sich um ein Finanzprodukt, um sich gegen Kreditausfall zu versichern. Die Regelungen schreiben ein großes Maß an Transparenz vor und verbieten bestimmte Formen des Handels mit Credit Default Swaps, womit die Spekulation mit dem Zahlungsausfall eines Landes erschwert wird.

Dies ist eine der wichtigsten Verordnungen, die die Kommission vorgebracht hat, um die Finanzkrise zu bewältigen. Leerverkäufe und CDS-Handel werden für den Anstieg der Volatilität auf den Finanzmärkten verantwortlich gemacht. Der Handel mit CDS soll überdies zu einer Verschärfung der Griechenland-Krise beigetragen haben.

Einschränkung der Spekulation auf Zahlungsausfall eines Landes – ein wichtiger Sieg für das Parlament
Das Parlament hat ein Handelsverbot mit nackten CDS durchgesetzt. Beim Kauf von Ausfallversicherungsverträgen muss der Käufer die zu Grunde liegenden Bonds (Anleihen) auch besitzen.

Das Kaufen von italienischen CDS, zum Beispiel, ist nun nur möglich, wenn der Käufer schon italienische Staatsanleihen besitzt oder Vermögensanteile in einem Bereich, der maßgeblich von der Performance dieser Anleihen abhängt, etwa einer italienischen Bank. Es ist unbestritten, dass italienische Banken im Falle eines italienischen Zahlungsausfalls bedeutend leiden würden.

Einzige Ausnahme: Nationale Behörden sind ermächtigt, das Verbot für maximal 12 Monate aufzuheben, sollte der Staatsschuldenmarkt nicht mehr richtig funktionieren. Es besteht die Möglichkeit auf Erneuerung für weitere 6 Monate. Selbst diese Möglichkeit wird eng begrenzt, da der Text eine beschränkte Anzahl von Indikatoren angibt, die ein Eingreifen der Aufsichtsbehörde rechtfertigen. Zudem soll die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) innerhalb von 24 Stunden eine Stellungnahme zur Zweckmäßigkeit einer Aufhebung des Verbots auf ihrer Webseite veröffentlichen. Eine negative Stellungnahme der ESMA hätte politisches Gewicht.

Berichterstatter Pascal Canfin (Die Grünen/EFA, FR) begrüßte das Verbot: „Diese Regelungen zeigen, dass die EU etwas gegen Spekulation unternehmen kann, wenn der politische Wille vorhanden ist. Diese Rechtsvorschrift wird die Käufe von CDS verbieten, die einzig den Zweck der Spekulation mit dem Zahlungsausfall eines Landes verfolgen.“

Leichtfertige Leerverkäufe einschränken
Die Mehrheit der Abgeordneten hatte sich ursprünglich für eine Verpflichtung eingesetzt, nackte Leerverkäufe, die riskanteste Art von Leerverkäufen, innerhalb eines einzigen Handelstages in normale Leerverkäufe umzuwandeln.

Die so genannte strenge „locate and reserve“-Regel, nach der ein Händler nicht nur angeben muss, woher er die relevanten Aktien leihen will, sondern auch eine Garantie abgeben muss, dass es möglich ist, sie zu leihen, wurde letzten Endes abgeschwächt.

Die Rechtsverordnung schreibt nun vor, dass der Händler die Aktien finden und die „berechtigte Erwartung“ haben muss, dass sie ihm von einem Dritten geliehen und das Geschäft abgewickelt werden kann. Die ESMA soll Kriterien festlegen, um zu beurteilen, was als „berechtigte Erwartung“ zu gelten hat.

Mehr Informationen und Berichterstattung
Der Vorschlag der Kommission wurde vom Parlament auch in Bezug auf Informationspflichten gestärkt. Informationsmangel war eines der Hauptprobleme für die Aufsichtsbehörden vor der Krise. Die zusätzlichen Informationen für nationale und europäische Aufsichtsbehörden sollen deren vorbeugende Arbeit erleichtern und sie früher vor möglichen Risiken warnen. Die Aufsichtsbehörden werden beispielsweise über große Short-Positionen informiert, sobald diese 0,5 % des aufgelegten Kapitals erreichen.

Rolle der ESMA gestärkt
Abgeordnete jener Fraktionen, die den Deal unterstützen, schafften es auch, die Befugnisse der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA zu erhalten, um von anderen Behörden die Einführung außergewöhnlicher Maßnahmen zu verlangen, um schwierige Situationen zu meistern, und besonders um Leerverkäufe zu unterbinden. Letzteres ist ein Kompromiss, um dem Wunsch nationaler Behörden nach Einführung neuer Maßnahmen in außergewöhnlichen Situationen nachzukommen.

„Die neuen Befugnisse der ESMA werden eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene in Krisenzeiten erlauben“, sagte Canfin und fügte jedoch hinzu: „Es wäre noch besser gewesen, wenn ESMA ähnliche Befugnisse für Entscheidungen, die Staatsschulden betreffen, bekommen hätte, aber die Mitgliedstaaten haben das abgelehnt.“

Weitere Schritte
Der Rat muss der neuen Verordnung in den kommenden Wochen formell zustimmen. Dann tritt sie im November 2012 in Kraft.

Die Verordnung wurde mit 507 Ja-Stimmen gegen 25 Nein-Stimmen bei 109 Enthaltungen angenommen.

Quelle: EU-Parlament

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Quelle: DATEV eG