EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.02.2021
In der letzten Ausgabe des Rechtsstaatlichkeitsberichts hatte die Kommission erfolgreich eine erste gezielte Konsultation der Interessengruppen durchgeführt, bei der über 200 Interessengruppen schriftliche Beiträge lieferten. Dazu gehörten EU-Agenturen, nationale und europäische Organisationen der Zivilgesellschaft und Berufsverbände. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist das Herzstück des neuen umfassenden Europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, ein präventives Instrument, das die Rechtsstaatlichkeit fördern und verhindern soll, dass Herausforderungen entstehen oder sich verschlechtern.
Der erste Rechtsstaatlichkeitsbericht wurde am 30. September 2020 veröffentlicht, als eine der Schlüsselinitiativen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2020. Die Konsultation ist bis zum 8. März 2021 online verfügbar.
Quelle: EU-Kommission
Powered by WPeMatico