BFH: Keine Hinzurechnung von Schuldzinsen aus Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an Finanzdienstleistungsinstitut

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Ausnahme von der Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten nach dem sog. Bankenprivileg auch als Sonderbetriebsausgaben abgezogene Aufwendungen eines atypisch an dem Finanzdienstleistungsinstitut beteiligten stillen Gesellschafters für die Fremdfinanzierung seiner Einlage umfasst (Az. IV R 30/18).

BFH, Urteil IV R 30/18 vom 16.07.2020

Leitsatz

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer mitunternehmerischen Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut, das ausschließlich staatlich nach dem KWG beaufsichtigte Finanzdienstleistungen erbringt, vom Mitunternehmer geleistet werden, sind nach § 19 Abs. 4 GewStDV von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen.

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