Änderungen bei energetischen Sanierungen

Zur Ausführung des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen und dem Bundestag zugeleitet.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.02.2021

Zur Ausführung des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen und dem Bundestag zugeleitet. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (19/26559) werden die Änderungen bei der direkten Förderung nun auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 188/2021

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