Das VG Düsseldorf hat die Klagen von zwei privaten Entsorgungsunternehmen abgewiesen, soweit ihnen der Rhein-Kreis Neuss untersagt hat, in den Städten Jüchen, Kaarst und Neuss die Sammlung und Verwertung von Altpapier im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen (Az. 17 K 5437/10 u. a.).
VG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 15.11.2011 zu den Urteilen 17 K 5437/10, 17 K 5394/10, 17 K 5403/10, 17 K 5396/10 vom 15.11.2011
Mit am 15.11.2011 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteilen hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klagen von zwei privaten Entsorgungsunternehmen abgewiesen, soweit ihnen der Rhein-Kreis Neuss untersagt hat, in den Städten Jüchen, Kaarst und Neuss die Sammlung und Verwertung von Altpapier im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen.
Grundsätzlich müsse das Altpapier aus privaten Haushalten dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Überlassungspflicht liege hier nicht vor. Mindestvoraussetzung hierfür sei, dass den privaten Haushalten erkennbar gemacht werde, ob sie das Altpapier dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder einem Privatunternehmen, das es auf eigene Rechnung einsammelt und vertreibt, überlassen. Insbesondere bestehe die gesetzliche Verpflichtung eines Privathaushalts, das Aufstellen einer so genannten Blauen Tonne auf dem eigenen Grundstück zu dulden, in letzterem Falle nicht.
Diese Erkennbarkeit sei in den drei vorgenannten Städten nicht gegeben, weil die zunächst im Auftrag der Stadt als Entsorgungsträger aufgestellten Altpapiertonnen ohne ausreichende Information von einem auf den anderen Tag von den privaten Entsorgungsunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung genutzt wurden.
Demgegenüber hat das Gericht in der Stadt Meerbusch die gewerbliche Sammlung für zulässig erklärt. Dort sei den privaten Haushalten erkennbar gewesen, dass es sich bei den neben der städtischen Containersammlung angebotenen Altpapiertonnen um ein zusätzliches privates Angebot handele.
Gegen die Urteile ist Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.
Quelle: VG Düsseldorf
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Quelle: DATEV eG