BFH: Verlust aus der Veräußerung von Aktien

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Verlust aus der Veräußerung wertloser Aktien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden kann, wenn die Übertragung mit der Verpflichtung zum Erwerb wertloser Aktien der Käuferin verknüpft wird, oder ob dem § 42 AO entgegensteht (Az. VIII R 9/17).

BFH, Urteil VIII R 9/17 vom 29.09.2020

Leitsatz

  1. Eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019 S. 221).
  2. Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen.

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