Keine Umsatzsteuerprobleme bei Online-Spielangeboten aus Drittländern

Nach Ansicht der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer von Anbietern von Online-Spielen, die ihren Sitz nicht in EU-Ländern haben, vollständig abgeführt. Die Unternehmen hätten mehrere Möglichkeiten, sich für Zwecke der Umsatzsteuer erfassen zu lassen, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 16.11.2011

Nach Ansicht der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer von Anbietern von Online-Spielen, die ihren Sitz nicht in EU-Ländern haben, vollständig abgeführt. Die Unternehmen hätten mehrere Möglichkeiten, sich für Zwecke der Umsatzsteuer erfassen zu lassen, heißt es in einer Antwort der Regierung (17/7592) auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/7403).

So hätten sich in Deutschland bisher 78 im „Drittlandsgebiet“ ansässige Unternehmer, die „sonstige Leistungen“ auf elektronischem Gebiet erbringen, registrieren lassen. Davon seien aktuell noch 35 registriert. In anderen EU-Mitgliedstaaten hätten sich 1.418 Unternehmen aus Drittländern erfassen lassen. Aktuell seien es noch 400. Wie viele dieser erfassten Unternehmer kostenpflichtige Online- und Browser-Spiele anbieten würden, sei nicht bekannt, teilt die Regierung mit.

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Quelle: DATEV eG