Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität: Bessere Personalausstattung vor neuen Gesetzen

Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität scheitere zumeist nicht an fehlenden gesetzlichen Grundlagen, sondern an der unzureichenden personellen Ausstattung von Staatsanwaltschaften, Gerichten und der Polizei. So der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes anlässlich der 82. Justizministerkonferenz.

DRB, Pressemitteilung vom 17.11.2011 zum Beschluss der 82. Justizministerkonferenz vom 09.11.2011

Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität scheitert zumeist nicht an fehlenden gesetzlichen Grundlagen, sondern an der unzureichenden personellen Ausstattung von Staatsanwaltschaften, Gerichten und der Polizei. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Oberstaatsanwalt Christoph Frank erklärte dazu in Berlin: „Es ist die Aufgabe und Pflicht der Landesjustizminister dafür Sorge zu tragen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte sachlich und personell so gestellt sind, dass sie ihrem gesetzlichen Auftrag, jede bekannt gewordene Straftat zu verfolgen und umfangreiche Strafverfahren auch streitig durchführen zu können, nachkommen können.“

Der Beschluss der 82. Justizministerkonferenz, gesetzliche Regelungen zur wirksameren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität von der Bundesregierung zu fordern, könne daher nach Überzeugung des Deutschen Richterbundes nur als der zweite Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Zuvor müssten die Justizminister die in ihre eigene Zuständigkeit fallende notwendige Verstärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte vornehmen. Gewährleistet werden müsse durch die Landesjustizminister außerdem, so der Deutsche Richterbund, eine den immer komplexer werdenden Formen von Wirtschaftskriminalität angemessene Aus- und Weiterbildung. „Die umgehende Verstärkung von Staatsanwaltschaften und Gerichten vor Ort, welche die einzelnen Verfahren Tag für Tag bewältigen müssen, wird zeigen“, so Christoph Frank, „ob es den Justizministern ernst ist mit der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine Justiz, welche so ausgestattet wird, dass Gesetze auch tatsächlich umgesetzt werden können.“ Die Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Straftatbestände sowie die Erweiterung der Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung könnten dann folgen.

Quelle: DRB

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Quelle: DATEV eG