Entschließung des EU-Parlaments zur Datenstrategie

Am 25.03.2021 wurde die Entschließung des EU-Parlaments zur europäischen Datenstrategie angenommen. Besonders thematisiert wurde der Data Governance Act sowie das B2B und B2G Datenteilen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 13.04.2021

Am 25.03.2021 wurde die Entschließung des EU-Parlaments zur europäischen Datenstrategie angenommen. Die Entschließung für die Datenstrategie vom 19.02.2020 ist als Eigeninitiative unverbindlich, trotzdem wird die EU-Kommission die Entschließung wahrscheinlich innerhalb von drei Monaten überprüfen. Besonders thematisiert wurde der Data Governance Act sowie das B2B und B2G Datenteilen:

Data Governance Act

  • Das EU-Parlament unterstützt den Data Governance Act ausdrücklich.
  • Die Data Governance und gemeinsame europäische Datenräume sollen auf einer dezentralen Datenbetriebsumgebung aufgebaut sein
  • Europäische Datenräume sollen allen Marktteilnehmern, kommerziellen als auch nichtkommerziellen, sowie Start-ups und KMU, zugänglich sein.
  • Durch APIs soll Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Diensten ermöglichen werden.
  • Die Privatwirtschaft und der öffentliche Sektor sollen dabei unterstützt werden, selbst generierte Daten [HJN1] [KL2] zu identifizieren und zu nutzen, als Beispiel wird das Programm Nordic Smart Government genannt.
  • Das EU-Parlament begrüßt die Zertifizierung von Datenmittlern, die für die Organisation von Datenflüssen verantwortlich sein sollen.
  • Datensätze, in denen personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten untrennbar miteinander verbunden sind, sollten stets als personenbezogene Daten behandelt werden.

B2B und B2G Datenteilen

  • Eine Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von B2B-Daten sollen unter besonderen Umständen einsetzen, z. B. bei systematischen Ungleichgewichten in Wertschöpfungsketten.
  • Das EU-Parlament möchte die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten durch einen Rechtsrahmen ermöglichen.
  • Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, die Nutzungsrechte in B2B- und B2G Marktumgebungen zu konkretisieren.
  • Durch ein Belohnungssystem sollen Anreize für Unternehmen zum Datenaustausch gegeben werden, wobei Geschäftsgeheimnisse und sensible Daten berücksichtigt werden müssen.
  • Aufforderung der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, die Open Data Richtlinie vollständig umzusetzen, um die Qualität der Daten zu verbessern.
  • Die Liste der hochwertigen Datensätze soll eine Liste von Unternehmensregistern enthalten.
  • Das EU-Parlament unterstützt den freien Datenfluss innerhalb der EU und mit Drittländern, solange Datenschutz, Privatsphäre, Sicherheit und öffentliche Interessen gewahrt bleiben.
  • Es sollen neue Regelungen für die globale digitale Wirtschaft ausgehandelt werden, einschließlich eines Verbots ungerechtfertigter Datenlokalisierungsanforderungen.
  • Die EU-Kommission wird aufgefordert Bedingungen und Umstände für die B2G-Datenweitergabe, unter denen privatwirtschaftliche Akteure verpflichtet sind, Daten an den öffentlichen Sektor weiterzugeben, weiter zu definieren. Obligatorische Systeme für die B2G-Datenweitergabe sollten einen klar definierten Anwendungsbereich und Zeitrahmen haben und auf klaren Verpflichtungen beruhen, damit kein unlauterer Wettbewerb entsteht.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel