Das BMF gibt das überarbeitete Muster III zur Steuerbescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen für Kapitalertragsteuererstattung im Rahmen des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes bekannt (Az. IV C 1 – S-2401 / 08 / 10001:006).
BMF, Schreiben IV C 1 – S-2401 / 08 / 10001:006 vom 14.11.2011
Beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) können für nach dem 31. Dezember 2011 zufließende Kapitalerträge gem. § 50d Abs. 1 Satz 2, 3 EStG in der Fassung des OGAW IV-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juni 2011 eine Kapitalertragsteuererstattung nur gegen Vorlage einer Bescheinigung im Sinne des § 45a Abs. 2 EStG beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Aufgrund dieser Vorgabe wurde das Muster III der Steuerbescheinigung überarbeitet. Für die Bescheinigung der Angaben ist das geänderte Muster III zu verwenden, das diesem Schreiben als Anlage beigefügt ist.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5233599. |
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Quelle: DATEV eG