Gesellschaftsverträge zwischen nahen Angehörigen können auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zu deren Erwerb aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet werden. So das FG Niedersachsen (Az. 10 K 269/08).
FG Niedersachsen, Urteil 10 K 269/08 vom 29.09.2011
Orientierungssatz
- Zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.
- Gesellschaftsverträge zwischen nahen Angehörigen können – bei Vorliegenden der weiteren Voraussetzungen – auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zu deren Erwerb aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet werden.
- Bei schenkweiser Einräumung einer typisch stillen (Unter-)Beteiligung wird kein Vermögensgegenstand zugewendet, über den der Empfänger bereits verfügen kann.
- Bereichert ist der Zuwendungsempfänger erst, wenn ihm aus der (Unter-)Beteiligung tatsächlich Gewinnausschüttungen oder Liquidationserlöse zufließen.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012782. |
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Quelle: DATEV eG