BFH: Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer GbR

Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob eine GbR, an der eine GmbH und eine Genossenschaft beteiligt sind, mit der Vermietung von Grundstücken an diese Genossenschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erzielt (Az. IV R 44/07).

BFH, Urteil IV R 44/07 vom 08.09.2011

Leitsatz

Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Abschluss und Beendigung der Miet- oder Pachtverträge gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt sind und dabei mit Stimmenmehrheit nach Anteilen am Kapital der Gesellschaft entscheiden.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0588827.

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Quelle: DATEV eG