BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2012

Das BMF gibt den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2012 und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2012 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt (Az. IV C 5 – S-2361 / 11 / 10005).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2361 / 11 / 10005 vom 22.11.2011

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2012 – Anlage 1 – und
  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2012 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2 –

bekannt gemacht (§ 39b Abs. 8 [Abs. 6 nach In-Kraft-Treten des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes] und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG).

Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ wird besonders hingewiesen. Die Terminologie in den Programmablaufplänen berücksichtigt bereits die Regelungen des Verfahrens zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Die Anlagen finden Sie auf den Seiten des BMF.

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Quelle: DATEV eG