Am 22.11.2011 nahm der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) den mit dem Rat vereinbarten Kompromiss zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von der Pflicht der Erstellung von Jahresabschlüssen an. Mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen die Verwaltungslasten für KMU deutlich verringert werden.
Am 22.11.2011 nahm der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) den mit dem Rat vereinbarten Kompromiss zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von der Pflicht der Erstellung von Jahresabschlüssen an. Mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen die Verwaltungslasten für KMU deutlich verringert werden.
Der mit dem Rat ausgehandelte Kompromiss vom 09.11.2011 sieht vor, dass Kleinstunternehmen als solche klassifiziert werden, wenn 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Bilanzsumme von max. 350.000 Euro
- Nettoumsatzerlös von max. 700.000 Euro
- max. 10 Beschäftigte
Unternehmen, die in die Kategorie „Kleinstunternehmen“ fallen, können von der Offenlegungspflicht befreit werden. Die Entscheidung über die Einführung der Befreiung obliegt den Mitgliedstaaten. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Ausnahme von Kleinstunternehmen, müssen diese nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die aber nicht veröffentlicht wird. Da Deutschland zu den großen Unterstützern des Richtlinienvorschlags zählt, ist mit der Einführung der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen in Deutschland zu rechnen.
Die Einigung erfolgte nach zähen Verhandlungen nun doch sehr schnell. Der Richtlinienvorschlag aus dem Jahr 2009 wurde vom EU-Parlament in seiner Entschließung ausdrücklich unterstützt, während der Rat u. a. die Schwellenwerte zur Klassifizierung der Kleinstunternehmen halbierte.
Der Kompromiss muss nun noch vom Plenum des EU-Parlaments (voraussichtlich am 13.12.2011) und vom Rat angenommen werden. Dies sei gemäß dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Klaus-Heiner Lehne (EVP/Deutschland), allerdings nur noch Formsache.
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Quelle: DATEV eG