Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt: Bundestag stimmt zu

Der Bundestag hat am 24.11.2011 einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 24.11.2011

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24.11.2011 einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 22.11.2011 (17/7775) zu dem am 23.09.2011 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277, 17/6853, 17/7065) zugestimmt.

Der Bundesrat hatte am 14.10.2011 den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dazu angerufen (17/7330). Die Einigung von Bund und Ländern sieht nun vor, dass die Förderung der Einstiegsqualifizierung auf Dauer erhalten bleibt und als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert wird. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf zwölf Monate wird wieder gestrichen. Dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben. Bildungsträger können künftig damit beauftragt werden, gezielt „arbeitsmarktfernere“ Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.

Nicht geändert wurde dagegen der Gründungszuschuss, sodass es bei den Regelungen bleibt, die der Bundestag zunächst beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten. Darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung. Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Dabei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen, geachtet werden.

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Quelle: DATEV eG