BFH: Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück bei wirksamer Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts auch ohne Besitz anzunehmen sein kann (Az. II R 44/17).

BFH, Urteil II R 44/17 vom 23.02.2021

Leitsatz

  1. Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen.
  2. Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen.

Powered by WPeMatico