DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 14.07.2021
Die EU-Kommission plant u. a. folgende Maßnahmen, um die Arbeitsplätze fit für den ökologischen, den digitalen und den demografischen Wandel zu machen:
- bis 2023: Modernisierung des Arbeitsschutz-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit der Digitalisierung durch eine Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie (Richtlinie 89/654/EWG) und der Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten (Richtlinie 90/270/EWG);
- Sicherstellen angemessener Folgemaßnahmen zur Entschließung des EU-Parlaments mit Empfehlungen an die EU-Kommission zum Recht auf Nichterreichbarkeit;
- Einleiten einer „EU-OSHA-Kampagne für gesunde Arbeitsplätze“ 2023-2025 bezügliche einer sicheren und gesunden digitalen Zukunft, die insb. psychosoziale und ergonomische Risiken abdeckt;
- vor Ende 2022: Ausarbeiten einer nichtlegislativen Initiative zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, in der neu auftretende Probleme bei der psychischen Gesundheit von Arbeitskräften bewertet und Leitlinien für Maßnahmen vorgelegt werden;
- Entwicklung von E-Tools und Anleitungen für Risikobewertungen im Zusammenhang mit grünen und digitalen Arbeitsplätzen und Prozessen, einschließlich insbesondere psychosozialer und ergonomischer Risiken;
- Förderung des Ansatzes „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle durch:
- Verbesserung der Datenerfassung zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Analyse der Ursachen für jeden arbeitsbedingten Tod oder jede arbeitsbedingte Verletzung;
- Einrichtung einer speziellen dreigliedrigen Arbeitsgruppe „Vision Zero“ des ACSH und die Entwicklung gezielter Informationsmaßnahmen und Instrumente zur Sensibilisierung;
- Verstärkung der Durchsetzung bestehender Vorschriften und Leitlinien;
- Austausch bewährter Verfahren und Unterstützung einer intensiveren Schulung von Arbeitsaufsichtsbehörden;
- Unterstützung der Bewusstseinsbildung für Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebs und psychische Gesundheit sowie Belästigung am Arbeitsplatz und geschlechtsspezifische Vorurteile;
- Bereitstellung branchenspezifischer Informationen für KMU in Zusammenarbeit mit der EU-OSHA;
- Entwicklung von Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen bei potenziellen künftigen Gesundheitskrisen;
- bis 2022: Aktualisierung der Empfehlung der EU-Kommission zu Berufskrankheiten, um COVID-19 aufzunehmen.
Für 2023 ist ein Arbeitsschutzgipfel angekündigt. Dort soll eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorgenommen und bewertet werden, inwiefern der sich rasch wandelnde Kontext Anpassungen erfordert.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
Powered by WPeMatico