BFH: Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims

Der BFH hat bzgl. zum Umfang des Familienheims für Zwecke der Erbschaftsteuerbefreiung – Umfang der Wirtschaftlichen Einheit zu den Fragen Stellung genommen, ob Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG ist, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt und ob zur wirtschaftlichen Einheit „Familienheim“ auch ein Garten gehören kann, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Familienheim steht, aber eine andere Flurnummer trägt (Az. II R 29/19).

BFH, Urteil II R 29/19 vom 23.02.2021

Leitsatz

Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden.

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