BFH: Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG i. V. m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 StGB

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Eingreifen des Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG für Bestechungsgelder die Erfüllung sowohl des objektiven als auch des subjektiven Tatbestands des § 299 Abs. 2 StGB voraussetzt (Az. IV R 25/18).

BFH, Urteil IV R 25/18 vom 15.04.2021

Leitsatz

Soweit die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG den Gewinn nicht mindern dürfen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, muss auch der subjektive Tatbestand des Strafgesetzes erfüllt sein.

Powered by WPeMatico