Umsetzung eines BGH-Urteils zu Bankgebühren

Die deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kunden zeitnah über ein höchstrichterliches Urteil (Az. XI ZR 26/20) zu den AGB unterrichtet, die Umsetzung sei aber noch im Gange. Dies teilt die Bundesregierung (19/32356) mit.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.09.2021

Die deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Kunden zeitnah über ein höchstrichterliches Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterrichtet, die Umsetzung sei aber noch im Gange. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31946) hervor. Den Abgeordneten zufolge hatten deutsche Banken allgemein eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach bei Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Kunden als erteilt gilt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen. Solche Klauseln habe der Bundesgerichtshof am 27. April 2021 für unwirksam erklärt.

Die Bundesregierung weist nun darauf hin, dass das Gericht die Begründung dieser Entscheidung erst Anfang Juni veröffentlicht habe. In den Juni-Abrechnungen hätten die meisten Banken dann ihre Kunden darauf hingewiesen. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1032/2021

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