BRAK, Mitteilung vom 01.10.2021
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und drei andere EU-Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zum Rechtsbeistand gestartet. Die Umsetzungsmaßnahmen seien nicht ausreichend.
Mängel seien insbesondere bei möglichen Ausnahmen von dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand sowie von dem Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug festgestellt worden. Die Richtlinie ist Teil des EU-Rechtsrahmens für ein faires Verfahren. Die angeschriebenen Mitgliedstaaten müssen nun reagieren.
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Pressemitteilung der Kommission in Deutschland
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 18/2021
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