BFH: Besteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein beim Tode des Beschwerten fälliges Vermächtnis als vom Vermächtnisnehmer oder als vom Beschwerten stammend zu versteuern ist, wenn der Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit stirbt und der Erblasser für diesen Fall einen Nachvermächtnisnehmer bestimmt hat (Az. II R 2/20).

BFH, Urteil II R 2/20 vom 31.08.2021

Leitsatz

  1. Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten.
  2. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer.

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