BFH: Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Der BFH hat zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft Stellung genommen, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird (Az. IX R 12/20).

BFH, Urteil IX R 12/20 vom 26.10.2021

Leitsatz

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin „automatisch“ (Annahmefiktion) erworben hätte.

Powered by WPeMatico