Gesetzliche Neuregelungen Februar 2022

Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen im Februar 2022: Der Genesenen-Status gilt nur noch 90 Tage und für den Handel mit Elfenbein treten EU-weit striktere Regelungen in Kraft.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.01.2022

Corona-Pandemie

Genesenen-Status verkürzt

Seit dem 15. Januar gelten nur diejenigen als von COVID-19 genesen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.

Artenschutz

Strikte EU-Regelungen für den Elfenbeinhandel

Der Handel mit Elefanten-Elfenbein innerhalb der EU ist verboten. Ebenso untersagt sind kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren. Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, die vor dem 3. März 1947 hergestellt wurden. Die Regelung trat am 19. Januar 2022 in Kraft.

Quelle: Bundesregierung

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