BFH zur steuerfreien Verwendung von Kohle zur Herstellung von Asphaltmischgut

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Herstellung von Asphaltgranulat ein nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG begünstigter Prozess ist und ob der Widerruf der erteilten Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Kohle als Heizstoff für die Herstellung von Asphalt nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 EnergieStG rechtmäßig war (Az. VII R 31/19).

BFH, Urteil VII R 31/19 vom 23.11.2021

Leitsatz

Die Verwendung von Kohle als Heizstoff zur Herstellung von Asphaltmischgut ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG steuerfrei, da es sich bei Asphaltmischgut um eine Ware aus Asphalt handelt.

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