Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen

Das Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen wurde vom BMF neu gefasst (Az. IV B 6 – S-1320 / 19 / 10011 :001).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 – S-1320 / 19 / 10011 :001 vom 15.06.2022

In der Anlage übersende ich Ihnen die Neufassung des Merkblattes zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen.

Das Merkblatt wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Merkblatt zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für den internationalen Rechtshilfeverkehr in Steuerstrafsachen (einschließlich Steuerordnungswidrigkeiten) die nachfolgenden Grundsätze. Dieses Schreiben findet keine Anwendung auf den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.

(…)

Quelle: BMF

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