Prognosezeitraum für Überschuldungsprüfung wird verkürzt

Angesichts der Energiekrise will die Bundesregierung sanierungs- und insolvenzrechtliche Regelungen temporär anpassen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen auf Grundlage einer Formulierungshilfe der Bundesregierung nahm der Rechtsausschuss im Bundestag am 19.10.2022 an.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.10.2022

Angesichts der Energiekrise will die Bundesregierung sanierungs- und insolvenzrechtliche Regelungen temporär anpassen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Grundlage einer Formulierungshilfe der Bundesregierung nahm der Rechtsausschuss am 19.10.2022 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an. Mit dem Vorschlag wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (20/2730) sachfremd ergänzt. Der so geänderte Gesetzentwurf wurde mit demselben Stimmenverhalten angenommen. Die zweite und dritte Lesung soll am 20.10.2022 stattfinden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 572/2022

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