Entwurf zur Änderung von Verfahren in der Sozialversicherung überwiesen

Der Bundestag hat am 20.10.2022 erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in 1. Lesung beraten. Weitere Änderungen sind u. a. im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geplant. Auch soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten geändert werden (BT-Drucks. 20/3900).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.10.2022

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf sollen Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden, schreibt die Regierung. Zudem würden technische Vorgaben an die sich fortentwickelnden technischen Standards angepasst. Ferner würden gesetzliche Änderungen im Vermögensanlagerecht, im Künstlersozialversicherungsgesetz sowie in anderen Rechtsbereichen vorgenommen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022

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