Verlängerung der Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Das BMF hat am 04.11.2022 vor dem Hintergrund der bis zum 31.01.2023 verlängerten Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung die Aufforderung zur Erklärungsabgabe geändert und öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung bezieht sich auf die Länder, die das „Bundesmodell“ anwenden.

BMF, Mitteilung vom 04.11.2022

Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl I 2022 S. 1448).

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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