BFH: Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims

Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob ein zuvor der Vermietung dienendes sog. Mobilheim als transportable Wohneinheit dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte unterfällt (Az. IX R 22/21).

BFH, Urteil IX R 22/21 vom 24.05.2022

Leitsatz

  1. Gebäude auf fremdem Grund und Boden, die (isoliert) veräußert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
  2. Ein Gebäude auf (langfristig) angemietetem Grundbesitz stellt kein grundstücksgleiches Recht i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG dar.
  3. Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
  4. Als Gebäude (im bewertungsrechtlichen Sinne) wird es nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG privilegiert. Die Norm ist auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs in Gestalt von beweglichen Wirtschaftsgütern gerichtet.

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