BFH: Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines Kiesvorkommens von ihrem Kommanditisten

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Absetzungen für Substanzverringerung auf ein Kiesvorkommen, das eine KG von dem allein an ihrem Betriebsvermögen beteiligten einzigen Kommanditisten erworben hat, nicht berücksichtigt werden können, da die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Veräußerung weiterhin allein dem Veräußerer zuzurechnen sind (Az. IV R 25/19).

BFH, Urteil IV R 25/19 vom 01.09.2022

Leitsatz

  1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 04.02.2016 – IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016 S. 607).
  2. Ein entsprechender Anschaffungsvorgang ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die getroffenen Vereinbarungen zur Fälligkeit der Kaufpreiszahlung und zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten nicht beachtet werden.

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