Das BMF hat das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ (Stand Januar 2023) veröffentlicht sowie den UStAE vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 11.01.2023 (BStBl I S. 179) geändert worden ist, geändert (Az. III C 2 – S-7270 / 20 / 10002 :001).
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S-7270 / 20 / 10002 :001 vom 27.01.2023
Das BMF hat das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ – USt M 2 (Stand Januar 2023) herausgegeben.
Das neue Merkblatt soll Unternehmer über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen unterrichten.
In erster Linie ist es für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) schuldet.
Das BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2009, BStBl I S. 1292, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Das vollständige Schreiben mit dem 17-seitigen Merkblatt finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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