BFH: Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden dürfen oder ob in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist (Az. VI R 44/20).

BFH, Urteil VI R 44/20 vom 15.12.2022

Leitsatz

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen ‑ hier: Treibstoffkosten ‑ schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.

Quelle: BFH

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