BFH zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines Zinssatzes von 6 % p. a. für Steuerschulden aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 als verfassungsgemäß zu beurteilen ist, insbesondere wenn der betreffende Insolvenzschuldner bereits ab 2014 zahlungsunfähig war (Az. VII R 55/20).

BFH, Urteil VII R 55/20 vom 15.11.2022

Leitsatz

Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Quelle: Bundesfinanzhof

Powered by WPeMatico